Es bleibt beim Vorauszahlungs-Charakter

Beim Betriebsvermögen bleibt es beim Vorauszahlungs-Charakter der Kapital-Ertragsteuer. Mit der Abgeltungsteuer wird auf zusätzliche Ertragsarten Kapital-Ertragsteuer erhoben. Im Betriebsvermögen fällt sie auch auf Erträge an, die letztlich steuerfrei bleiben, zum Beispiel steuerfreie Beteiligungs-Erträge bei Körperschaften oder Erträge aus Termingeschäften, die zur Absicherung dienen.

Liquidität bewahren

Damit Sie liquide bleiben, haben Sie die Möglichkeit, das Betriebsvermögen von den neuen Regelungen weitgehend freizustellen. Dabei wird zwischen drei Fällen der Freistellung unterschieden: 

 

  • Freistellung aufgrund der Rechtsform,
  • Freistellung bestimmter Körperschaften und Personen-Vereinigungen oder 
  • Freistellung betrieblicher Konten und Depots durch eine Erklärung.

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